Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Trikevermietung
1. Mietpreise
Es gelten die Preise der aktuell gültigen Preisliste.
Im Mietpreis enthalten ist Vollkaskoversicherung mit EUR 2500,- Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung kann 2-stufig gesenkt werden. Durch eine Zuzahlung von 10,- € je Miettag senkt sich die Selbstbeteiligung auf 1750,- € / bei einer Zuzahlung von 20,- € je Miettag senkt sich die Selbstbeteiligung auf 1000,- €.
2. Berechnung
Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch MH Dream Trike berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Bei Fahrzeugrücknahme vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen.
Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird für jede angefangene Stunde, die über die im Mietvertrag vereinbarte Zeit hinausgeht, EUR 15.- bis max. zur Höhe vom Tagesmietpreis berechnet.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich MH Dream Trike vor.
3. Kaution
Bei Übergabe muss eine Kaution von 350,- Euro in Bar oder per EC Karte hinterlegt werden.
Die Kaution wird auf der Vorderseite des Mietvertrages zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges bestätigt.
Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution zurückerstattet.
Beim abschließendem Fahrzeug – Check können allerdings Nachforderungen entstehen, falls Mängel oder Beschädigungen festgestellt werden.
4. Zahlungsweise
Der Mieter ist verpflichtet, die Miete bei Abholung des Trikes in bar oder per EC Karte zu bezahlen.
Nach der Erteilung der schriftlichen Terminvereinbarung durch den Vermieter ist der Mieter verpflichtet, lt. der Terminvereinbarung die Anzahlung von 50% zu leisten und den vereinbarten Restbetrag vor Mietantritt zu zahlen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Vereinbarung gebunden.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der voraussichtliche Gesamtmietpreis sofort fällig.
5. Reservierung und Rücktritt
Sie können Ihr Trike persönlich, schriftlich, per Fax, Internet oder E-Mail buchen.
Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen oder elektronischen Reservierungsbestätigung durch MH Dream Trike zustande.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter ist folgender Anteil des voraussichtlichen Gesamtmietpreises lt. Reservierungsdaten zu zahlen:
Rücktritt 8-14 Tage vor 1. Miettag = 60%
Rücktritt bei weniger als 8 Tage vor 1. Miettag = 80%.
Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, erhält der Mieter keine Rückerstattung.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertragliche vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Bitte reservieren Sie sich Ihr Wunschfahrzeug rechtzeitig.
Dies bedeutet mindestens 4 – 6 Wochen vor Ihrem Wunsch-Fahrtermin.
Bei kurzfristigen Anfragen (bis zu 14 Tage vor Terminwunsch) können wir ihnen nicht zusichern, das wir ein Fahrzeug für Sie zur Verfügung haben.
Alternativtermine werden Ihnen angeboten.
Die Trikes werden ausschließlich ganztags vermietet.
Die Fahrzeuge werden nach Ihrem Wunsch reserviert.
Es kann jedoch auf Grund von eventueller Wartungsarbeiten, Defekten oder kurzfristigen Fahrzeugverkäufen (dieses Recht behalten wir uns vor) nicht garantiert werden, das das gewünschte Fahrzeug auch zur Verfügung steht.
Wir können NICHT garantieren das wir für Sie in diesem Fall ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung haben!
Hierdurch steht dem Mieter kein Mietabzug zu.
Kosten die dem Mieter durch einen Ausfall eines Fahrzeuges entstehen, können dem VERMIETER nicht in Rechnung gestellt werden.
*Sonderregelung Sonntagsrückgabe:
Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, das Fahrzeuge an Sonntagen erst ab 19.00 Uhr zurück gegeben werden können.
Ein frühere Rückgabe ist nur dann möglich, wenn dies bei der Abholung eindeutig vereinbart wird.
6. Berechtigte Fahrer
Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 25 Jahre betragen.
Des weiteren muss der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer DREI Jahre im Besitz des Führerscheins Kl. B (Klasse III) sein.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer benutzt werden.
Ein Verstoß dagegen führt in jedem Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes und der Hauptmieter ist in diesem Fall in der persönlichen Haftung.
Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens 3 Jahren.
Der Mieter ist verpflichtet Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind.
Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
Der Fahrer wird technisch sowie praktisch in das Fahrzeug eingewiesen – ausschließlich nachdem der EINWEISER das OK gegeben hat, darf der Fahrer fahren.
Dem EINWEISER obliegt ausschließlich zu entscheiden, ob der Fahrer fahren kann.
Sollte der EINWEISER bei der Einweisungsfahrt feststellen, das eine Gefahr für Leib und Leben des Mieters – eine Gefahr für eine größere Beschädigung des Fahrzeuges oder eine Gefahr für den öffentlichen Strassenverkehr besteht, obliegt es alleinig dem EINWEISER zu entscheiden ob der Mieter das Fahrzeug fahren darf.
Sollte der EINWEISER die Entscheidung zum Ungunsten des Mieter treffen, so hat der Mieter dies ohne weitere Diskussionen zu akeptieren.
Der Mieter kann der Vermieter NICHT zu Schadensersatzansprüchen heranziehen – wegen eventueller Stornokosten – welcher Art auch immer.
7. Übergabe, Rückgabe
Die Abholung und Rückgabe der Trikes (bzw. Fahrzeuge) erfolgt nur zu den im Mietvertrag angegebenen Zeiten – bzw. nach Rücksprache mit
MH Dream Trike.
Die Fahrzeuge werden in gereinigtem Zustand und vollgetankt übergeben und sind vollgetankt und gereinigt wieder zurückzugeben. Sie können die Endreinigung am Firmenstandort von MH Dream Trike problemlos innerhalb ein paar Minuten selbst erledigen / Sofern Sie die Endreinigung nicht selbst durchführen möchten, wird eine Endreinigungspauschale in Höhe von 35,- € fallig und wir erledigen dies gerne für Sie.
Durch die Unterzeichnung erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs an.
Differenzmengen beim Kraftstoff werden mit Euro 2,00 pro Liter in Rechnung gestellt.
8. Verbotene Nutzung
Der Mieter ist verpflichtet, das ihm überlassene Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht zu behandeln.
Vollgasfahrten und übermäßige Belastungen für das Fahrzeug sind zu vermeiden.
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu verwenden:
a. zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
b. zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen,
c. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind,
d. zur Weitervermietung und Verleihung.
e. Beförderung von Kindern unter 12 Jahren.
f. Fahrten bei vorherigem Alkoholgenuß
9. Auslandsfahrten
Die Benutzung des Fahrzeugs ist in den Grenzen Deutschlands gestattet.
(Auslandsfahrten nur mit ausdrücklicher Genehmigung).
Im Einzelfall muss nach Bedarf auf Kosten des Mieters eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Zu Ihrer eigenen mobilen Sicherheit empfehlen wir dringend einen ADAC-Plus Schutzbrief oder vergleichbares abzuschließen, damit im Notfall ihre Versorgung mit Ersatzteilen, die Abschleppgebühren und ggf. Ihre Heimreise gewährleistet ist.
Fahrten in die Schweiz müssen dem Vermieter vorher angemeldet werden.
Für Fahrten in die Schweiz durch Mieter die dem Schweizer Staat angehören, ist eine besondere Einfuhrbestätigung durch den Mieter an der Schweizer Grenze auszufüllen.
Des weiteren wird ein Vertragszusatz in den Mietvertrag bzw. in die Auftragsbestätigung eingefügt, in dem der Mieter bestätigt diesen Vorgang an der Schweizer Grenze zu tätigen. Sollte der Mieter dies nicht einhalten, so geht die komplette Haftung auf den Mieter persönlich über.
Wir weisen Sei hiermit ausdrücklich darauf hin, das ALLE unsere Fahrzeuge mittels GPS-Ortung überwacht werden und diese Daten bis zu 3 Tage gespeichert werden.
10. Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen durch den Mieter nach vorheriger Einwilligung von MH Dream Trike durchgeführt werden.
Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.(siehe Haftung des Mieters).
Reparaturen um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, müssen durch den Mieter sofort nach Feststellung des Mangels beseitigt bzw. in Auftrag gegeben werden.
11. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall sofort den Vermieter zu verständigen, außerdem die Polizei, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden EUR 1000,- übersteigt, sofern nicht anders die erforderlichen Feststellungen getroffen werden können.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter sowohl dem Vermieter als auch der Polizei anzuzeigen.
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigem Schaden, einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
12. Haftung des Mieters
a. Der Mieter haftet bei Schäden für Reparaturkosten und der Mieter erhält eine Eigenbeteiligungsrechnung in Höhe des Schadens – maximal jedoch in Höhe von 2500,- €.
b. Der Mieter haftet für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol-, medikamente- oder drogenbedingte Fahruntauglichkeit entstanden ist.
Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadens gehabt.
c. Der Mieter haftet im übrigen voll für alle Schäden die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziffer 6) oder zu verbotenem Zweck (Ziffer 8) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.
d. Bei Verstößen gegen in- oder ausländische Vorschriften haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Folgekosten (Beschlagnahmung).
e. im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
13. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Vollkasko mit EUR 2500,- Selbstbeteiligung (siehe Mietvertrag).
*Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht.
Für durch die Versicherung nicht gedeckten Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Personenschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt.
Datenschutzklausel
Der Vermieter wird ermächtigt, die zur Durchführung eines Mietverhältnisses erforderlichen allgemeinen Vertrags-/Abrechnungs- und Leistungsdaten in Datenbanken zu speichern und zu verwerten. Weitere Informationen: http://www.mh-dream-trike.dedatenschutz
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist 92637 Weiden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.